Die Kältemittelfüllmenge steht in Kilogramm auf dem Typenschild, Ihre Pflichten zählen jedoch in Tonnen CO2-Äquivalent. Die Umrechnung besteht aus einer Multiplikation: Füllmenge in Kilogramm mal GWP des Kältemittels, geteilt durch 1 000. Die Schwelle, ab der die regelmäßige Dichtheitsprüfung greift, liegt nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/573 bei 5 Tonnen CO2-Äquivalent, übernommen von Artikel R543-79 des französischen Umweltgesetzbuchs, mit Intervallen nach Artikel 4 der Verordnung vom 29. Februar 2016. Bei einer Wohnraum-Wärmepumpe mit 1 bis 2 kg Füllmenge wird keine dieser Schwellen erreicht, und unter 3 kg gilt für hermetisch geschlossene, gekennzeichnete Geräte sogar eine ausdrückliche Ausnahme.
Aus einer Füllmenge eine Pflicht ableiten
Die Umrechnungstabelle je Kältemittel
Die GWP-Werte stammen aus Anhang I der Verordnung (EU) 2024/573, in den Werten des vierten IPCC-Sachstandsberichts. Gemische sind dort nicht aufgeführt: ihr GWP wird nach der Methode des Anhangs VI berechnet, als massenanteilsgewichteter Mittelwert. Die Werte für R410A und R407C sind daher berechnete Werte und sollten als solche ausgewiesen werden.
| Kältemittel | Verwendetes GWP | 5 t CO2e | 50 t CO2e | 500 t CO2e |
|---|---|---|---|---|
| R32 | 675 (Anhang I) | 7,41 kg | 74,1 kg | 741 kg |
| R410A | 2 088 (berechnet, Anhang VI) | 2,39 kg | 23,9 kg | 239 kg |
| R407C | 1 774 (berechnet, Anhang VI) | 2,82 kg | 28,2 kg | 282 kg |
| R134a | 1 430 (Anhang I) | 3,50 kg | 35,0 kg | 350 kg |
| R290, R744, R717 | außerhalb der Anhänge | entfällt | entfällt | entfällt |
Die Tabelle der Prüfintervalle
Diese Intervalle sind in Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/573 und in Artikel 4 der französischen Verordnung vom 29. Februar 2016 identisch festgelegt. Sie verdoppeln sich, sobald ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist.
| Füllmenge der Anlage | Ohne Leckageerkennung | Mit Erkennungssystem |
|---|---|---|
| Unter 5 t CO2e | Keine regelmäßige Prüfung erforderlich | Entfällt |
| 5 bis unter 50 t CO2e | 12 Monate | 24 Monate |
| 50 bis unter 500 t CO2e | 6 Monate | 12 Monate |
| 500 t CO2e und mehr | 3 Monate | 6 Monate |
Obligation
Leak checks: is this job covered?
The obligation is not triggered by the kilograms of refrigerant but by tonnes of CO₂ equivalent: the charge times the fluid’s global warming potential. Hence different answers for the same charge depending on the fluid.
3,0 kg
Equivalent charge
2,0 t CO₂e
GWP 675
Leak check
Not required
Trigger threshold
5 t CO₂e
that is 7,4 kg of this fluid
Below the threshold: no periodic check
This is the usual case for a residential R32 multi-split. What still applies: the company’s certification, the tightness test and evacuation at commissioning, the intervention record and the logbook.
Regulation (EU) 2024/573, article 5. Periodic checks are one thing; the company’s certification, the tightness test at commissioning and the record keeping apply whatever the charge.
Ein Argile-Werkzeug
Der Geltungsbereich, enger als allgemein angenommen
Artikel R543-75 des französischen Umweltgesetzbuchs in der Fassung des Dekrets Nr. 2015-1790 nennt vier Stoffgruppen und nur vier: FCKW, HFCKW, HFKW mit Ausnahme der HFO, und PFKW. Ein Kreislauf mit R290, R744 oder R717 fällt nicht in diesen Bereich: weder die Dichtheitsprüfung nach Artikel R543-79 noch die Berechnung in Tonnen CO2-Äquivalent wird durch das Kältemittel ausgelöst. Ein wichtiger Vorbehalt seit 2025: der Sachkundenachweis folgt diesem Umfang nicht mehr. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 hat die Zertifizierung auf natürliche Kältemittel ausgeweitet, und die französische Verordnung vom 21. November 2025 ordnet Kohlenwasserstoffe den Kategorien A1 und A2 zu, Kohlendioxid einer Kategorie B und Ammoniak einer Kategorie C, verbindlich ab 1. Januar 2027: siehe die Kategorien A1 bis E des Sachkundenachweises. Auch den spezifischen Sicherheitsanforderungen dieser Stoffe nimmt das nichts, ebenso wenig den Garantiebedingungen des Herstellers. Zum Überblick über die Kältemittel und ihre Fristen siehe Kältemittel für Wärmepumpen 2026.
Was Ihnen auf der Baustelle begegnet, und was daran falsch erzählt wird
R410A ist kein verbotenes Kältemittel
Das ist die häufigste Verwechslung, und sie fällt vor dem Kunden auf Sie zurück. Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573 verbietet ab dem 1. Januar 2026 die Verwendung von fluorierten Neugasen mit einem GWP von 2 500 oder mehr für die Wartung von Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Enger wird das Inverkehrbringen neuer Geräte, mit dem Verbot eines GWP von 750 oder mehr für Bi-Block-Geräte unter 3 kg seit dem 1. Januar 2025.
R32 und seine Einstufung A2L
R32 ist als A2L eingestuft, schwer entflammbar, was Belüftung, das Fehlen von Zündquellen und kompatible Ausrüstung beim Befüllen und Absaugen verlangt. Die zulässige Höchstfüllmenge je Raum ergibt sich aus der Herstelleranleitung, die EN 378-1+A1 und IEC 60335-2-40 anwendet, zwei kostenpflichtige Normen, aus denen kein Zahlenwert öffentlich zitierbar ist. Schreiben Sie keine im Netz gefundene Höchstfüllmenge in ein Angebot: übernehmen Sie den Wert aus der Anleitung des verbauten Modells.
Die vier Verbote, die von keiner Schwelle abhängen
- Das absichtliche Freisetzen fluorierter Gase in die Atmosphäre, verboten durch Artikel 4 der Verordnung, sofern es technisch nicht notwendig ist.
- Das Unterlassen der Rückgewinnung vor dem Öffnen des Kreislaufs, die Artikel 8 vorschreibt.
- Das Mischen zweier Kältemittel im selben Kreislauf, was jede Überhitzungsmessung unbrauchbar macht.
- Das Nachfüllen eines Kreislaufs, dessen Leckage nicht gesucht und behoben wurde.
Die richtige Füllmenge berechnen und einbringen
Vom Typenschild zur Herstellertabelle
Das Typenschild nennt den Kältemitteltyp und die Nennfüllmenge, meist die Werksfüllung für eine Referenzleitungslänge. Darüber hinaus veröffentlicht der Hersteller eine Zusatzfüllmenge in Gramm pro Meter je Durchmesser. Kein allgemeingültiger Wert stammt aus einer Primärquelle: ein von einem anderen Modell übernommener Wert erzeugt eine falsche Füllmenge, und eine falsche Füllmenge macht jede spätere Diagnose wertlos. Diese Herstellerangaben finden sich im Katalog statt in einer verlegten Anleitung: Argile hält die technischen Daten jeder Referenz geprüft und aktuell.
Die Reihenfolge zur Reinigung des Kreislaufs
- Druckprobe und Lecksuche mit Stickstoff, dann Stickstoffspülung während des Lötens, um innere Oxidation zu begrenzen.
- Evakuierung mit Standzeitprüfung, der einzige Nachweis, dass Luft und Feuchtigkeit heraus sind.
- Bei den zugehörigen Wasserkreisläufen Druckprüfung vor dem Befüllen, ebenso dokumentiert.
Nach Gewicht füllen, dann durch Messung prüfen
Die Füllmenge wird mit der Waage auf den Herstellerwert eingebracht und anschließend über Überhitzung und Unterkühlung im stabilen Betrieb geprüft. Bei Gemischen wird in flüssiger Phase gefüllt, um Entmischung zu vermeiden. Eine allein anhand der Drücke entschiedene Nachfüllung, ohne Stabilisierung und ohne Temperaturmesswerte, ist die häufigste Ursache für Überfüllung im Service. Zu den Abnahmeprüfungen siehe Inbetriebnahme einer Wärmepumpe.
Was nach Ihrem Einsatz in der Akte bleibt
Der Einsatzbericht und wer ihn unterzeichnet
Der Einsatzbericht nach Artikel R543-82 weist Art der Arbeit, Kältemitteltyp sowie entnommene und zugeführte Mengen aus. Oberhalb von 3 kg HFCKW oder 5 Tonnen CO2-Äquivalent HFKW oder PFKW wird er gemeinsam von Betreiber und Anlagenhalter unterzeichnet. Unterhalb der Schwellen ist er nicht verpflichtend, bleibt aber der einzige schriftliche Nachweis über den Zustand des Kreislaufs bei Ihrem Weggang. Dieser Beleg bleibt der Baustelle zugeordnet statt dem Ordner: Argile hält Baufortschritt, Fotos und Unterlagen am Vorgang, vom unterschriebenen Angebot bis zur Abnahme.
Aufbewahrungsfristen und die Prüfkennzeichnung
Artikel R543-80 verlangt, die Nachweise der Dichtheitsprüfungen fünf Jahre aufzubewahren. Artikel R543-79-1 sieht das Anbringen einer Prüfkennzeichnung am Gerät vor sowie einer Kennzeichnung für Dichtheitsmangel, wenn eine festgestellte Leckage nicht sofort behoben werden kann. Auf diese Kennzeichnungen schaut eine Kontrolle zuerst, noch vor Ihrem Register.
Der Sachkundenachweis, je Betriebsstätte
Der Sachkundenachweis nach Artikel R543-99 wird von einer zugelassenen Stelle für höchstens fünf Jahre erteilt und bezieht sich auf eine Betriebsstätte, nicht auf das Unternehmen als Ganzes. Er benennt die abgedeckten Gerätearten und Tätigkeiten. Die französische Verordnung vom 21. November 2025 ersetzt das Erteilungsverfahren aus der Verordnung vom 30. Juni 2008 und wird zum 1. Januar 2027 verbindlich: sie löst die Kategorien I bis IV durch A1, A2, B, C, D und E ab und bezieht natürliche Kältemittel in den Geltungsbereich ein. Prüfen Sie vor diesem Termin also zweierlei: den Verlängerungskalender Ihrer Betriebsstätten und die beantragte Kennzeichnung, Kohlenwasserstoffe eingeschlossen, wenn Sie R290 verbauen.


