„Niedertemperaturkessel“ bezeichnet zwei verschiedene Dinge, und nur eines davon ist noch einbaubar. Als Produktkategorie aus der alten Wirkungsgradrichtlinie hat er den Markt am 26. September 2015 verlassen: An diesem Tag verlangte Anhang II der Verordnung (EU) 813/2013 von Brennstoffkesseln bis 70 kW eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 86 %, eine Schwelle, die kein Gerät ohne Brennwerttechnik erreicht. Es bleibt eine einzige Ausnahme, der Kessel vom Typ B1 bis 10 kW, mit 75 % zugelassen, weil er an einem gemeinsamen Schacht mit natürlichem Zug in einem bestehenden Gebäude hängt. Als Betriebsregime dagegen bleibt Niedertemperatur das zentrale Thema jeder Sanierung: Die Rücklauftemperatur entscheidet, ob ein Brennwertkessel tatsächlich kondensiert.
Zwei Bedeutungen für ein Wort, und nur eine ist noch verfügbar
Die Produktkategorie ist am 26. September 2015 verschwunden
Die Verordnung 813/2013 hat die Wirkungsgradrichtlinie bis auf einige Restartikel und Anhänge aufgehoben. Mit ihr verschwand die Sternelogik, die die Niedertemperatur zwischen Standardkessel und Brennwert einordnete. An ihre Stelle tritt ein einziger Schwellenwert für die jahreszeitbedingte Energieeffizienz, und dieser Schwellenwert schließt die Tür.
| Gerätekategorie | Seit dem 26.09.2015 geltender Mindestwert |
|---|---|
| Brennstoffkessel bis 70 kW, außer Typ B1 | Jahreseffizienz mindestens 86 % |
| Typ B1 bis 10 kW und Kombikessel B1 bis 30 kW | Jahreseffizienz mindestens 75 % |
| Brennstoffkessel über 70 kW und bis 400 kW | Nutzungsgrad mindestens 86 % bei Nennlast und 94 % bei 30 % |
| Elektrokessel | mindestens 30 %, dann 36 % ab dem 26.09.2017 |
| Wärmepumpe außer Niedertemperatur-Wärmepumpe | mindestens 100 %, dann 110 % ab dem 26.09.2017 |
| Niedertemperatur-Wärmepumpe | mindestens 115 %, dann 125 % ab dem 26.09.2017 |
Achtung auf den falschen Freund in der letzten Zeile: Die „Niedertemperatur-Wärmepumpe“ der Verordnung ist eine Wärmepumpe für die 35-°C-Anwendung, die bei minus 7 °C Außentemperatur keine 52 °C Vorlauf liefern kann. Mit dem Niedertemperaturkessel hat das nichts zu tun.
Die einzige Ausnahme, der Kessel vom Typ B1
Die Verordnung definiert den B1 über seine Strömungssicherung, seinen Anschluss an einen Schacht mit natürlichem Zug und die Entnahme der Verbrennungsluft direkt im Aufstellraum. Er darf ausschließlich als Kessel vom Typ B1 in Verkehr gebracht werden. Er ist die technische Antwort auf Altbauten mit einem Gemeinschaftsschacht, der weder saniert noch wohnungsweise stillgelegt werden kann. Der Text schreibt dazu einen Standardhinweis in den Unterlagen vor: ausschließlich für den Anschluss an einen von mehreren Wohnungen eines bestehenden Gebäudes gemeinsam genutzten Schacht bestimmt, jede andere Verwendung erhöht Verbrauch und Betriebskosten und ist zu vermeiden.
„Niedertemperatur“ als Prüfregime
Das Wort überlebt im Produktdatenblatt, aber mit anderer Bedeutung. Die Informationstabelle der Verordnung verlangt ein Kästchen „Niedertemperaturkessel“, danach Leistung und Nutzungsgrad bei 30 % der Nennwärmeleistung im Niedertemperaturregime. Dieses Regime ist über die Rücklauftemperatur am Geräteeintritt definiert.
| Gerätetyp | Rücklauftemperatur im Niedertemperaturregime |
|---|---|
| Brennwertkessel | 30 °C |
| Niedertemperaturkessel | 37 °C |
| Andere Heizgeräte | 50 °C |
Das ist die Zeile, die auf einem Datenblatt zu lesen ist, denn sie sagt, bei welchem Rücklauf der angegebene Wirkungsgrad gemessen wurde. Ein bei 30 °C Rücklauf ausgewiesener Wirkungsgrad stellt sich in einem Netz, das mit 55 °C zurückkommt, nicht ein.
Das eigentliche Sanierungsthema: das Wasserregime
Warum der Rücklauf alles bestimmt
Ein Brennwertkessel gewinnt die latente Wärme der Abgase nur zurück, wenn die Rücklauftemperatur unter deren Taupunkt fällt. Darüber arbeitet er wie ein herkömmlicher Kessel, und sein Wirkungsgrad sinkt auf den des ersetzten Geräts. Deshalb lautet die Frage in der Sanierung nicht „braucht es Niedertemperatur“, sondern „mit welcher Temperatur kommt dieses Netz im Winterbetrieb zurück“, und deshalb hält der Gas-Brennwertkessel je nach Baustelle sein Versprechen oder eben nicht.
Die Heizkörperleistung im Zielregime prüfen
Die Prüfregel ist einfach, und sie gehört vor das Angebot. Nehmen Sie die Katalogleistung der Heizkörper im Regime 55/45/20, nicht im 75/65/20 alter Unterlagen, und stellen Sie sie der raumweisen Heizlast gegenüber. Argile berechnet diese Heizlast nach EN 12831-1 aus den Aufnahmedaten, was die Leistung ohne unnötigen Komfortzuschlag festlegt. Wo Leistung fehlt, gibt es nur zwei Auswege: mehr Übertragungsfläche oder weniger Wärmeverluste.
Was den Rücklauf senkt
Drei Eingriffe senken die Rücklauftemperatur bei gleichbleibendem Komfort, und keiner kostet so viel wie ein Wärmeerzeuger: der hydraulische Abgleich, der die Volumenströme dorthin bringt, wo sie hingehören; die Heizkurve so tief wie möglich eingestellt, mit einem Außenfühler; und Thermostatventile mit einem freigelassenen Referenzraum. In einem alten Netz werden sie in dieser Reihenfolge ausgeführt und über einige Heiztage kontrolliert.
Was im Angebot verbindlich wird
Die französische Mehrwertsteuer hat sich am 1. März 2025 geändert
Artikel 32 des französischen Haushaltsgesetzes für 2025 schließt die ermäßigten Sätze von 5,5 % und 10 % für Arbeiten aus, die die Lieferung oder den Einbau eines mit fossilen Brennstoffen betreibbaren Kessels umfassen, auch als Zusatzenergie. Die Finanzverwaltung ist beim Umfang eindeutig: Standard-, Niedertemperatur-, Mikro-KWK- sowie Hoch- und Höchstleistungskessel, mit Gas wie mit Öl, alle seit dem 1. März 2025 zum Regelsatz von 20 %. Die Maßnahme gilt nicht für Vorgänge mit einem datierten, beidseitig angenommenen Angebot und einer vor diesem Datum vereinnahmten Anzahlung. Wartungs- und Reparaturleistungen einschließlich des Austauschs von Bauteilen wie dem Brenner bleiben ermäßigt, solange daraus kein neuer Kessel entsteht.
Was der Kunde zu den Förderungen hören sollte
Ein fossiler Wärmeerzeuger stützt sich auf kein Förderinstrument mehr, und ihn mit dem Gegenteil zu verkaufen setzt das Angebot aus. Das Thema für den Kunden ist die Gebäudehülle, deren Ertüchtigung die einzubauende Leistung senkt und das Wasserregime mechanisch absenkt. Die Reihenfolge der Arbeiten folgt dann der Überlegung aus unserem Beitrag zur Abwägung zwischen Dämmung und Heizung, mit dem Hinweis, dass zuerst zu dämmen einen überdimensionierten Wärmeerzeuger vermeidet.
Jährliche Wartung und zu übergebende Unterlagen
Der französische Erlass vom 15. September 2009 macht die jährliche Wartung für Kessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW verbindlich. Er beschränkt sich nicht auf eine Reinigung: Der Text verlangt die Bewertung des Wirkungsgrads, die Bewertung der richtigen Kesselauslegung im Verhältnis zum Heiz- und Warmwasserbedarf des Gebäudes, die Bewertung der Schadstoffemissionen und Hinweise zum richtigen Betrieb der Anlage. Die dem Kunden übergebene Bescheinigung muss Marke und Typ des verwendeten Messgeräts nennen. Bei einem Austausch ist es genau diese Zeile zur Auslegung, die Sie schützt, falls die eingebaute Leistung später bestritten wird.



